Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften
Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften sind Hilfen zur Erziehung, die der Caritasverband im Auftrag des zuständigen Jugendamtes ausführt.Das Kind zu stärken, sein Wohl zu schützen und zu fördern, das ist der Kern der Hilfen zur Erziehung, die in den §§ 27 bis 35 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) beschrieben sind.
Wir sind bemüht, neue Lösungsansätze und Sichtweisen für die bestehenden Konflikte gemeinsam mit den Familien zu erarbeiten und sie bei der Umsetzung zu begleiten. Dabei unterstützen wir die Familien auch in alltäglichen Fragen im Umgang mit Kindergarten, Schule und Behörden. Hierzu suchen wir die Familien in ihrer Wohnung auf.
Die genannten Hilfen können, je nach Bedarf, für einen längeren Zeitraum beansprucht werden. Gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt wird ein Hilfeplan schriftlich erarbeitet. Darin werden die gemeinsam angestrebten Veränderungen in der Familie vereinbart. In regelmäßigen Abständen wird beraten, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden und ob sie weiterhin sinnvoll sind.
Eine gute Voraussetzung für eine dauerhafte Veränderung der familiären Situation ist die Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Das Leitziel „Mach dich stark für starke Kinder“ bedeutet für unsere Arbeit, auf die Stärken und Ressourcen der von uns betreuten Kinder zu schauen. Zugleich ist die Familie als gesamtes System im Fokus unserer Tätigkeit. Die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen dient fast immer auch dem Wohle des Kindes.
Die Fachkräfte des Caritasverbandes unterliegen der Schweigepflicht und legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Familie.