Förderung für Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose
"Ich habe jede Menge Bewerbungen geschrieben. Kreuz und quer - an alles, was irgendwie in Frage kam. Aber nichts führte zum Ziel." Nach vierjähriger Arbeitslosigkeit und unzähligen Bewerbungen darf Herr Müller (Name v.d. Redaktion geändert) endlich wieder arbeiten. Über das ESF-Bundesprogramms "zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" konnte Herr Müller eine Arbeitsstelle in der Möbelbörse der Betzdorfer Caritas antreten. Mit Dienstvertrag, sozialversicherungspflichtig. "Ich habe sofort Ja gesagt!", erzählt Herr Müller, der über den Betriebsakquisiteur Andreas Keune (Jobcenter des Kreises Altenkirchen) von dem Programm gehört hatte.
1,4 Millionen Euro im Kreis Altenkirchen
Insgesamt investieren Bund und Europäischer Sozialfond 900-Millionen Euro, um langzeitarbeitslose Leistungsbezieher in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dem Kreis Altenkirchen stehen 1,4 Millionen Euro bis ins Jahr 2020 zur Verfügung, um 50 langzeitarbeitslose Menschen in Arbeitsverhältnisse zu bringen. Genutzt werden die Mittel, um gezielte Betriebsakquise zu leisten, intensives Coaching für die Arbeitnehmer anzubieten und Minderleistungen für die Arbeitgeber finanziell auszugleichen.
Noch nie so gute Zuschüsse für Arbeitgeber
"Der Service und die finanziellen Hilfen stehen allen Arbeitgebern im Kreis zur Verfügung. So gute Zuschüsse gab es vormals noch nicht", betont Caritas-Geschäftsführer Rudolf Düber und appelliert damit zugleich an andere Arbeitgeber, ebenfalls Chancengeber zu werden. Rund 40 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns werden bei einer Einstellung über zwei Jahre seitens des Jobcenters gefördert. Der Service, von dem Düber spricht, beinhaltet eine gute Betreuung sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer durch den Betriebsakquisiteur des Jobcenters, um passgenau zu vermitteln. "Es wird seitens Herr Keune ein ‚handverlesener‘ Arbeitgeber-Vorschlag gemacht". Zudem gehört zu dem Programm ein Coaching, das die "künftigen Arbeitnehmer im Betrieb unterstützt und die Risiken für den Arbeitgeber abfedern und berechenbar machen soll." Das Coaching erfolgt nicht durch das Jobcenter selbst, sondern wurde per Ausschreibung in externe Trägerschaft gegeben. Der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren fiel auf die Caritas, so dass sie hier nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Dienstleister im Rahmen des Coachings fungiert.
Es braucht sozial eingestellte Arbeitgeber
Damit das Programm funktioniert, braucht es nicht nur motivierte Arbeitnehmer - rund 100 Leistungsbezieher der Jobcenter in Betzdorf, Wissen und Altenkirchen gehören zu der engen Zielgruppe des Programms - sondern vor allem eins, wie Manfred Plag (stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters) hervor hob: "Wir brauchen sozial eingestellte Arbeitgeber, die Menschen eine Chance geben!" Wenn es beides gibt, motivierte Arbeiter und gewillte Arbeitgeber, "dann gelingt dauerhafte Beschäftigung durchaus". Arbeitgeber können sich bei den Jobcentern des Kreises Altenkirchen über die Fördermöglichkeiten informieren.
Die Eckpunkte des ESF-Bundesprogramms
Wer kann an dem Programm teilnehmen?
Arbeitslose und zusätzlich erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II, die
- langzeitarbeitslos sind (mindestens 2 Jahre)
- mindestens 35 Jahre alt sind
- ·über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen
- und bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann.
Vorteile für Arbeitgeber
- Lohnkostenzuschüsse bis zu durchschnittlich 40 Prozent des Arbeitgeberbruttos bei einer zweijährigen Beschäftigung
(6 Monate 75 %, 9 Monate 50 %, 3 Monate 25 %, 6 Monate Nachbeschäftigung ohne Förderung)
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Passgenaue Vermittlung und persönlichen Ansprechpartner durch den Betriebsakquisiteur des Jobcenters
- Unterstützende Hilfen im Bedarfsfall durch das begleitende Coaching
Das begleitende Coaching
- Sozialpädagogische Begleitung des Arbeitnehmers durch Fachkräfte der Caritas Dienste und Arbeit gGmbH
- Ziel ist die Unterstützung des Arbeitnehmers und Entlastung des Arbeitgebers
- Erstellung eines individuellen Förderplans für den Arbeitnehmer
- Unterstützung bei der Umsetzung des Förderplans
- Individuelle Teilnahmedauer des Coachings zwischen 6 Monaten und 36 Monaten (je nach Bedarf)