Förder-Aktivcenter FbW
Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktbedingungen schwer, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine Stelle zu finden. Um perspektivisch erfolgreich und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können, sind ist u. a. das Vorhandensein von aktuellen beruflichen Kenntnissen und nach Möglichkeit das Vorliegen eines Berufsabschlusses Voraussetzung. Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 3a SGB II i.V.m. § 180 SGB III ist,
• die Teilnehmenden zu befähigen, ihre persönlichen Voraussetzungen (Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit) zu den Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten ins Verhältnis zu setzen
• dass teilnehmende Personen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die für eine Integration am Arbeitsmarkt erforderlich sind.
• berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten festzustellen, zu erhalten und zu erweitern, dass sie an einer darauffolgenden möglichst abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung erfolgreich teilnehmen können
• Grundkompetenzen zu vermitteln, dass sie an einer darauffolgenden möglichst abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung erfolgreich teilnehmen können.
Es besteht die Möglichkeit der Qualifizierung in folgenden Bereichen.
- Bürokommunikation/EDV
- Garten- und Landschaftsbau
- Metall
- Bau/Holz
- Hauswirtschaft
- Pflege
- Handel
Den Teilnehmern werden u.a. folgende Angebote unterbreitet:
- Das gezielte Üben von Vorstellungsgesprächen
- Einüben von Einstellungstests unterschiedlicher Ausprägung
- Das Absolvieren von Praktika
- Besuch von Jobmessen
Ansprechpartner:
Peter Nickol
Telefon: 02741/9758923
E-Mail: peter.nickol@caritas-betzdorf.de
Die Maßnahme wird in Kooperation mit neue arbeit e.V. Altenkirchen durchgeführt.
Gefördert von: